Dies sind Alltagsprobleme, die leider viel zu oft auch zu Rechtsproblemen werden — immer dann, wenn die Gegenseite keine gangbare Lösung anbietet. Das Recht für die Verbraucher hat sich insbesondere nach der Jahrtausendwende durch neue EU-Rechtsakte stetig verbessert.
Die Realität ist, dass wir einen Großteil der Käufe online tätigen und daher die Waren nicht vorab prüfen können. Dafür beispielsweise wurde das Widerrufsrecht geschaffen, doch wenn es um die Rückzahlung geht, gibt es mit vielen Verkäufern immer wieder Probleme. Hier kann ein anwaltliches Einschreiten helfen und oft schon außergerichtlich die Gegenseite zum Einlenken bewegen.
Beim Kauf eines Gebrauchtwagens steht oft in den Vertragsunterlagen „ohne jede Gewährleistung". Gewerbliche Händler unterliegen aber auch beim Kauf von Gebrauchtwaren den Anforderungen an einen Verbrauchsgüterkauf — das bedeutet insbesondere eine Beweislastumkehr für den Zeitpunkt eines Mangeleintritts für ein halbes Jahr nach dem Kauf.
Aber auch danach ist man als Käufer nicht schutzlos: Es lohnt sich, die Details eines jeden Falls genau aufzuklären. Ich stehe mit meinem Team bereit, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, damit Sie am Ende Ihr Geld zurückbekommen oder ein Defekt repariert wird.
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